Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Spark Automations, Marcus Weixler, BSc, Stadlauer Straße 64/6/46, 1220 Wien (im Folgenden „Spark“), gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Spark sie schriftlich bestätigt. Leistungen an Verbraucher bietet Spark nicht an.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von Spark sind freibleibend und 30 Tage gültig. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot schriftlich annimmt (E-Mail genügt) oder Spark mit der Leistung beginnt.

3. Prozess-Check

Der Prozess-Check ist kostenlos und unverbindlich. Aus ihm entsteht keine Verpflichtung, Leistungen zu beauftragen.

4. Leistungen

Spark automatisiert Geschäftsabläufe, baut KI-Anwendungen wie Voice Agents, Second Brains und Operating Systems, verbindet bestehende Programme und berät dazu. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Spark darf zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer und Drittdienste einsetzen.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle Zugänge, Informationen und Ansprechpersonen bereit, die für die Umsetzung nötig sind, und prüft Zwischenstände innerhalb angemessener Frist. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.

6. Abnahme

Spark zeigt die Fertigstellung einer Leistung an. Der Kunde prüft sie innerhalb von 10 Werktagen und meldet wesentliche Mängel schriftlich. Meldet er keine wesentlichen Mängel oder nutzt er die Leistung produktiv, gilt sie als abgenommen.

7. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Projekten kann Spark eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent verlangen. Laufende Leistungen wie Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung werden monatlich im Voraus abgerechnet. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern. Spark darf Leistungen bis zur Zahlung offener Rechnungen zurückhalten.

8. Drittanbieter

Automatisierungen nutzen oft Programme, Schnittstellen und KI-Modelle Dritter (zum Beispiel Automatisierungsplattformen, Sprach- und Sprachmodell-Anbieter). Deren Lizenz- und Nutzungskosten trägt der Kunde, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Für die Verfügbarkeit und für Änderungen dieser Dienste ist Spark nicht verantwortlich. Notwendige Anpassungen aufgrund solcher Änderungen werden nach Aufwand verrechnet, sofern kein Wartungsvertrag besteht.

9. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Workflows und Anwendungen im eigenen Unternehmen zu nutzen und zu ändern. Allgemeine Werkzeuge, Vorlagen, Bausteine und Methoden von Spark bleiben im Eigentum von Spark und dürfen auch für andere Kunden verwendet werden.

10. Gewährleistung

Spark behebt Mängel, die innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme nachvollziehbar gemeldet werden, kostenlos und in angemessener Frist. Ausgenommen sind Mängel, die durch Änderungen des Kunden oder Dritter, durch Bedienfehler oder durch Änderungen an Programmen und Schnittstellen Dritter entstehen. Ergebnisse von KI-Anwendungen können Fehler enthalten. Der Kunde prüft sie vor Entscheidungen mit rechtlicher oder finanzieller Tragweite.

11. Haftung

Spark haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert des betroffenen Projekts begrenzt, bei laufenden Leistungen mit dem Entgelt der letzten 12 Monate. Für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und den Verlust von Daten haftet Spark nicht, soweit gesetzlich zulässig. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, auch nach Ende der Zusammenarbeit. Verarbeitet Spark personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

13. Referenzen

Spark darf den Kunden nach Abschluss eines Projekts mit Namen und Logo als Referenz nennen. Case Studies mit Zahlen, Zitaten oder Fotos veröffentlicht Spark nur mit ausdrücklicher Freigabe des Kunden. Der Kunde kann der Nennung jederzeit widersprechen.

14. Laufzeit und Kündigung

Laufende Leistungen können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das für Wien sachlich zuständige Gericht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, E-Mail genügt.

Stand: Oktober 2026.